Neue Tempo 100 Regelung
für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen
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Die
Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100
für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden
an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.
Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
- Die
Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug
ist entfallen.
- Am Zugfahrzeug muss
keine Tempo 100 Plakette mehr
angebracht sein.
- Die einzuhaltenden
Massenverhältnisse
zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für
bestimmte Kombinationen erhöht.
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Die neue
Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und
Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren.
Auf
Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
gilt mit Anhänger wenn von Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t
oder LKW bis 3,5 t
Gesamtgewicht gezogen nach wie vor Tempo 80.
Für
sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger gilt 60
km/h.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo
100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges
Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t
Gesamtgewicht
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2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
- für eine Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h geeignet sein.
- so beladen sein, dass
die maximal zulässige
Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu
beachten ist, dass dabei weder die zulässige
Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers
überschritten wird. (Ermitteln mit Stützlastwaage
unter Zugkugelkupplung)
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der
Kombination deutlich verbessert.
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3. Voraussetzung: Die
Anhängerbereifung...
- darf nicht
älter als 6 Jahre sein
- muss mindestens
den Geschwindigkeitsindex L
(120 km/h) aufweisen
- darf keinen
Tragfähigkeitszuschlag
für den Anhängerbetreib in Anspruch nehmen
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4.
Voraussetzung: Masseverhältnis
- Die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers (zG Anh) darf
folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh= F
x m Zugfz
mit m Zugfz =
Leermasse Zugfahrzeug
- Für F gelten in
Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination
folgende Werte:
Technische Ausrüstung des
Anhängers |
ohne
Bremse, ohne
hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
Wohnwagen |
andere
Anhänger
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0,3 |
0,8
bzw. 1,0* |
1,1
bzw. 1,2* |
Die mit *
versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
Für
andere Anhänger ist zu beachten dass als
Obergrenze in jedem
Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
zulässige Gesamtmasse Anhänger <=
zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,
zulässige Gesamtmasse Anhänger <=
zulässige Anhängelast Zugfahrzeug
- Der
Anhänger mit:
- einer
Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger
(Schlingerkupplung)
ausgerüstet ist, für die der
Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer
selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der
durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der
Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das
Zugfahrzeug…
- …
ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für
den Anhängerbetrieb hat, für das eine
Herstellerbestätigung über die Verbesserung der
Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
Zum
Tempo 100 km/h Rechner unter
www.bootstechnik.de
Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland und Bußgeldrechner
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5.
Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
- Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss
einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den
Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
- Hat der Anhänger keine eigene
Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und
sollen die erhöhten F-Werte 1,0 oder 1,2
in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs
eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem
ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger
bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
- Falls
diese Hinweise nicht vorhanden sind,
begutachten TÜV/DEKRA Ihr Fahrzeug und erstellen Ihnen einen
Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle
erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein
Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der
Tempo 100 Regelung.
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6. Voraussetzung: 100
km/h Plakette
- Unter Vorlage dieses
Änderungsvorschlages
können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein
und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst
nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres
Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100
Regelung nutzen.
- Sofern
in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein
Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie
die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle
beantragen.
- FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr
erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung
für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
- Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte
Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination
behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre
Gültigkeit.
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zur
9. Ausnahmeverordnung als PDF |