Anhänger Versicherung

Wie versichere ich eigentlich meinen Anhänger?

Nach wie vor besteht bei vielen Anhängernutzern der Irrglaube, dass der Anhänger über das Auto, an dem er hängt, mitversichert ist. Laut Gesetz stellt sich die Sache allerdings etwas anders dar.

Hier ein Auszug aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) :

§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. Mit Ausnahme von:

6.c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

Vom Gesetzgeber ist eine Haftpflichtversicherung für Kfz-Anhänger also Pflicht. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig. Jede Gesellschaft, die Autoversicherungen anbietet, versichert auch Anhänger.

In der Vergangenheit kam es vermehrt zu schweren Unfällen von Zugfahrzeugen mit Anhängern, deshalb änderte der Gesetzgeber 2002 das Straßenverkehrsgesetz. Seitdem gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet, sondern auch der Halter des Anhängers haftet.

Die Kfz-Versicherung des Anhängers haftet gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Ob der Geschädigte die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt, bleibt ihm selbst überlassen.

Wenn ein abgestellter Anhänger einen Schaden verursacht, haftet die private Haftpflicht. Anhänger gelten dann mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug.

Anders ist es wiederum bei gewerblich genutzten Anhängern. Solche Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch besondere Vereinbarungen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung wird in der Regel jedoch Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger angeboten. Allerdings nur, wenn diese nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind und somit nicht mehr über dieses versichert sind.

 

Versicherungsausnahme „Landwirtschaftliche Anhänger“: 

Der Bundestag hat bei der Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes Augenmaß bewiesen und einen Weg gefunden, europäisches Recht ohne neue Belastungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen können weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaft­pflicht versichert bleiben. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zum Pflichtversicherungsgesetz.

Schadensarten:

Mit einem Anhänger im Schlepptau (oder auf dem Hof stehend) können die verschiedensten Sach- und Unfallschäden entstehen. Wenn ein Anhänger zum Beispiel von seinem Stellplatz wegrollt und eine Beschädigung hervorruft, springt die Haftpflichtversicherung ein. Anders gestaltet sich die Versicherungsfrage bei Schäden während der Fahrt. Da der Anhänger nicht immer die Spur des PKWs befolgt, kann gerade bei starkem Wind oder schlechten Straßenverhältnissen der Anhänger ausbrechen und andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft ziehen. Ob Teil- oder Vollkasko versichert, der Versicherer des Hängers stellt sich bei Anhängerunfällen gern mal quer.

Sollte Ihnen das passieren, können Sie sich ruhigen Gewissens auf folgenden Präzedenzfall beziehen:

Vollkaskoversicherung: Schaden durch mitgeführten Pkw-Anhänger
Ein Autofahrer kam infolge eines Fahrfehlers mit seinem kaskoversicherten Pkw von der Fahrbahn ab. Neben dem Front- und Seitenschaden entstand an dem Wagen durch den mitgeführten Anhänger auch ein Schaden am Heck. Die Versicherung vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Beschädigung des Hecks um einen nicht versicherten Betriebsschaden handelte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dies anders. Eigentliche Ursache für die vom Anhänger verursachte Beschädigung war das Abkommen von der Fahrbahn und der nachfolgende Aufprall. Daher hatte die Versicherung den Schaden auch insoweit zu ersetzen.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.09.2006
4 U 233/05

Eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger gibt es ab 20€/Jahr. Steuern sind allerdings separat zu zahlen.

Die Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn der Anhänger, egal mit welchem Zugfahrzeug, einen Schaden verursacht hat. Durch eine solche Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht die Schäden abgedeckt, die an dem Anhänger selbst entstanden sind. Auch die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, selbst wenn es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt, tritt nicht für Schäden an dem mitgeführten Anhänger ein. Aus diesem Grunde ist zu überlegen, eine zusätzliche Fahrzeugversicherung für den Anhänger abzuschließen. Eine solche Versicherung kann als Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Falls keine solche Versicherung besteht, hätte das zur Folge, dass der Fahrer des unfallverursachenden Zugfahrzeuges die Schäden an dem Anhänger persönlich tragen müsste.


Diebstahlschutz:

Auch wenn ein Anhänger selten zum Gegenstand eines Diebstahls wird, kann man spezielle Diebstahlschutzversicherungen abschliessen. In den meisten Teil- und Vollkaskoversicherung ist der Diebstahlschutz allerdings inbegriffen. Grundsätzlich kann man sich mit fest verschlossenen Stellplätzen und Diebstahlsperren gegen Langfinger schützen.