ZUGKUGELKUPPLUNGEN
- Bedienungsanleitung
Alle Zugkugelkupplungen sind mit
einer
Sicherheits-Kontrollanzeige ausgerüstet. Diese besteht aus
deutlich eingeprägten Symbolen, die mit einem rot –
grün - rotem Etikett mit gleichen Symbolen überklebt
sind und einem Zeiger. Bei zerstörtem Etikett wird dies
entfernt und die Einprägung benutzt, oder das Etikett wird
erneuert, wobei die Bereichstrennlinien von Etikett und
Einprägung übereinstimmen müssen.
Abkuppeln
Zum Öffnen Kupplungsgriff hoch ziehen und
anschließend nach vorne schwenken.
Die Kupplung bleibt
selbsttätig in der "geöffnet"- Stellung, bei der der
Zeiger auf das rote Feld mit dem großen "X" zeigt.
Der
Anhänger darf in diesem Zustand keinesfalls gefahren werden!
Achtung:
Nicht mit den Fingern in die geöffnete Zugkugelkupplung
greifen! Schon geringer Druck auf die Kalotte kann den federbelasteten
Schließmechanismus auslösen und zu einer Verletzung
der Finger führen.
Ankuppeln
Zum Ankuppeln die geöffnete Zugkugelkupplung (X-Stellung) auf
die Kugel des Zugfahrzeuges setzen und deutlich hörbar
einrasten lassen. Der Zeiger springt nach dem
ordnungsgemäßen Einrasten der Kugelkupplung in den
grünen Bereich der Markierung, der
mit einem "+"gekennzeichnet ist.
Nach dem Ankuppeln muß unbedingt mittels der Anzeige
geprüft werden, ob die Kugelkupplung
ordnungs gemäß auf der Kugel eingerastet ist:
Ist die Anzeige im grünen "+" Bereich, dann ist die
Kugelkupplung ordnungsgemäß geschlossen und
verriegelt und die Kugel am PKW weist noch ausreichend
Verschleißreserven auf.
Ist die
Anzeige im roten "-" Bereich, dann ist die Kupplung fehlerhaft
geschlossen und der Anhänger darf keinesfalls gefahren werden!
Dafür kommen drei
Fehlermöglichkeiten in Betracht:
1. Die Kugel am Zugfahrzeug ist schon stark verschlissen und bietet der
Zugkugelkupplung keinen ausreichenden Halt. Eine neue Kugel weist einen
Durchmesser von 50,0mm auf. Sinkt der Durchmesser aufgrund von
Verschleiß, auch stellenweise, unter 49mm, muß die
Kugel am Zugfahrzeug unbedingt ausgetauscht werden und darf nicht mehr
weiter benutzt werden.
2. Die Zugkugelkupplung selbst ist stark verschlissen und bietet der
Kugel
keinen ausreichenden Halt mehr.
In diesem Fall muß die Zugkugelkupplung ausgetauscht
werden.
Neue
Zugkugelkupplungen gibt es im anhaengerteileshop
3. Der Schließmechanismus der Zugkugelkupplung wurde
ausgelöst, es befindet sich aber keine Kugel in der Kupplung.
Die Zugkupplung liegt nur lose auf der Kugel und hat keine feste
Verbindung. Die Kupplung springt bei Fahrtantritt von der Kugel.
Öffnen Sie die Zugkugelkupplung und versuchen Sie
erneut, die Kugelkupplung ordnungsgemäß auf der
Kugel einrasten zu lassen. Ist die Anzeige im roten "X" Bereich, dann
ist die Kugelkupplung nicht geschlossen.
Die Kupplung liegt nur
lose auf der Kugel auf und würde bei Fahrtantritt von der
Kugel springen.
Lage des Kuppelpunktes am
Anhänger:
Um ein einwandfreies Fahr- und Bremsverhalten des Anhängers
gewährleisten zu können, ist es ungedingt
erforderlich, daß die Kupplungshöhen von Zugfahrzeug
und Anhänger übereinstimmen.
Nach DIN74058 und Richtlinie 94/20/EG muß die Lage des
Kuppelpunktes beim
Anhänger im Bereich 430 ±35mm über der
horizontalen Radaufstandsfläche liegen.
Zur Prüfung der Kuppelhöhe muß der
Anhänger und das Zugfahrzeug exakt horizontal stehen und voll
auf das zulässige Gesamtgewicht ausgeladen sein.
Außerdem muß der Reifendruck den Vorgaben des
Herstellers entsprechen.
Durch die richtige Anhängehöhe ist
gewährleistet, dass das Fahrwerk des Anhängers
gleichmäßig belastet wird. Schräge
Anhängungen, besonders bei Tandemfahrzeugen, führen
zu einer starken einseitigen Belastung der Achsen, Zugeinrichtung und
des Rahmens, was bei Dauerbelastung zu Schäden an diesen
Bauteilen führen wird.