Mischbereifung bei Anhängern
Es stellt sich immer mal wieder die Frage:
"Sind unterschiedliche Profile auf einer Achse erlaubt?".
Was ist laut StVZO unter einer Mischbereifung zu verstehen?
Unter Mischbereifung versteht man laut StVZO nicht das Mischen von
Reifen mit unterschiedlichen Profilen, sondern das Mischen von
Diagonalreifen und Radialreifen an einem
Anhänger. Gemäß § 36 (6)
StVZO dürfen Kfz mit einem zulässigen
Gesamtgewicht unter 3,5 t und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger entweder
nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.
Ausgenommen hiervon sind Anhänger,
die für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
gekennzeichnet sind.
Wie sieht es aus, wenn bei Tandem Anhängern zwar vier Reifen gleicher Bauart/Größe, jedoch unterschiedlichen Profils zum Einsatz kommen?
Reifen mit gleicher Größe aber verschiedenen
Profilarten (z. B. aufgrund unterschiedlicher Reifenhersteller oder
unterschiedlicher Typen eines Reifenherstellers) gelten im Sinn der
StVZO nicht als Mischbereifung. Zudem kommt für die
regelmäßige technische
Überwachung/Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern die Richtlinie 2014/45/EU zur
Anwendung, in der es keine Vorgabe gibt, dass alle oder auch nur
achsweise montierte Reifen von einem Hersteller und gleichen Reifentyps
sein müssen.
Demnach ist es also rein rechtlich betrachtet möglich, an
Anhängern Reifen unterschiedlicher Hersteller und mit
verschiedenen Profilen zu montieren, solange die
Größe übereinstimmt.