Brennholz, Baumaterial oder Blumenkästen: Sie
haben häufig etwas
zu transportieren, das nicht in den Kofferraum passt oder das Sie nicht
in
den Kofferraum packen wollen. Ein Anhänger soll her. Und als
versierter
Hobbywerker setzen Sie auf Marke Eigenbau. Damit die Arbeit letztlich
auch
mit der Betriebserlaubnis belohnt wird, sind einige Regeln zu beachten.
Die Bauteile und die Baugrenzen
Aus welchen Teilen besteht so ein Anhänger
eigentlich genau?
- Achse mit Bereifung
- Zugrohr mit (Zugkugel-) Kupplung. (Wenn sie nicht
Teil des Rahmens sind,
dann ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.)
- Aufbau (mit Hersteller-Nachweis über
Tragfähigkeit)
- Teile für die Beleuchtung
- bei gebremsten Anhängern zusätzlich
Auflaufeinrichtung und Radbremse
- Alle diese Bauteile – die lichttechnischen
Einrichtungen ausgenommen
– müssen für das vorgesehene
zulässige Gesamtgewicht
des Anhängers geeignet sein.
- Außer Achse, Aufbau und Radbremse
müssen alle Teile in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt sein. Achten Sie auf
entsprechende
Prüfzeichen!
- In der Kombination dürfen die Teile nicht
die zulässigen
Höchstmaße für einen
Einachs-Anhänger überschreiten.
Die Grenzen: zwölf Meter Länge, 2,55 Meter Breite und
vier Meter
Höhe.
Fahrgestell und Aufbau: So geht´s
- Beim Bau des Fahrgestells verbinden Sie Achsen und
Zugrohr mit einer passenden
Klemmschale (die gibt es für alle Durchmesser-Kombinationen).
- Die Einpresstiefe der Felge soll genügend
seitlichen Abstand des Reifens
zum Aufbau gewährleisten.
- Sie bauen einen gebremsten Anhänger? Dann
müssen Sie durch eine
sogenannte Zuordnungsrechnung nachweisen, dass die Vorrichtungen
fürs
Auflaufen und die Übertragung sowie die Radebremse aufeinander
abgestimmt
sind. Und zwar beim gewählten zulässigen
Gesamtgewicht und der
vorhandenen Bereifung
- Fahrgestell und Aufbau werden verbunden an den
Auflageböcken der Achse
sowie am Auflagebock des Zugrohrs.
- Die größte
Stützlänge (das heißt der Abstand von
der Mitte des Kugelkopfs bis zur Mitte des Auflagebocks) ist
abhängig
von der Bauart und Ausführung des Zugrohres. Und zwar wiederum
in
Abhängigkeit vom jeweils zulässigen Gesamtgewicht.
- Den Aufbau befestigen Sie mit dem Auflagebock am
Zugrohr – am besten
mit einer Klemmschale. Sie dürfen auch schweißen.
Jedoch nur seitlich
in der neutralen Biegezone des Zugrohres.
- Der Aufbau ist so am Fahrgestell anzubringen, dass
eine ausreichende
Stützlast an der Kugelkupplung erreicht wird. Ausreichend ist
üblicherweise ein Vormaß (Mitte Ladefläche
vor Radmitte)
von fünf bis acht Zentimetern.
- Kombinieren Sie die Teile so, dass keine scharfen
Kanten entstehen und dass
scharfkantige Teile nicht überstehen.
- Bordwände und Bordwand-Klappen sind so zu
fertigen, dass Fugen so klein
wie möglich gehalten werden.
- Die Reifen müssen Sie durch
Kotflügel abdecken. Letztere dürfen
vorne und hinten höchstens 15 Zentimeter über der
Radmitte liegen.
Die gesamte Laufflächen-Breite des Reifens muss
überdeckt werden.
Das gilt bei Licht und Kennzeichen
Damit Sie Ihren Anhänger sicher durch den
Verkehr bringen können,
ist auf die richtige Ausstattung mit Lichtern und Leuchten besonders zu
achten:
- Zwei dreieckige rote Rückstrahler
(höchstens 90 Zentimeter über
der Fahrbahn) und zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber
höchstens
150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie
dürfen
jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt
sein.
- Weiter vonnöten: Zwei Bremsleuchten
für rotes Licht und zwei gelbe
Fahrtrichtungs-Anzeiger (gibt es in Kombination).
- Eine Nebelschlussleuchte ist Pflicht. Sie muss zehn
Zentimeter vom Bremslicht
entfernt sein, mindestens 25 Zentimeter und höchstens einen
Meter über
der Fahrbahn liegen.
- Wenn Sie wollen, dann können Sie noch eine
zweite Nebelschlussleuchte
anbringen.
- Ein amtliches Kennzeichen mit zugehöriger
Beleuchtung ist vorgeschrieben.
Die Unterkante liegt mindestens 30 Zentimeter über der
Fahrbahn, die
Oberkante höchstens 1,20 Meter.
- Für die Längsseiten des Fahrzeugs
brauchen sie gelbe
Rückstrahler. Sie dürfen nicht höher als 90
Zentimeter liegen,
von vorne maximal drei Meter und von hinten maximal einen Meter
entfernt
sein. Der Abstand unter den Strahlern darf höchstens drei
Meter betragen.
Einer der Strahler muss immer im mittleren Drittel der
Fahrzeuglänge
sitzen.
Die Extras für gebremste
Anhänger
Ab 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht
braucht der Anhänger
eine eigene Bremse. Wenn Sie so einen bauen, dann gibt es einige
Besonderheiten
zu beachten:
- Schweißen am Bremsgestänge ist
nicht zulässig.
- Einstellschrauben sind zu kontern.
- Achten Sie darauf, dass Sie die Gegenhalterungen der
Bowdenzüge ausreichend
dimensionieren.
- Sehen Sie für Bremsgestänge und
Bowdenzüge Halterungen gegen
das Durchhängen vor.
- Die Auflaufvorrichtung müssen Sie unbedingt
nach den Angaben des Herstellers
einstellen (Wegreserve, gleichmäßige Bremswirkung).
- Vergessen Sie nicht das Abreißbremsseil.
Die Zusatz-Ausrüstung
Fix und fertig mit der Arbeit am neuen
Anhänger? Noch nicht ganz.
Ein paar Zusatzteile sind noch erforderlich:
- Bringen Sie auf oder in der Nähe des
Zugrohres ein Stützlast-Schild
an. Die Mindest-Stützlast beträgt vier Prozent des
Anhängergewichts, muss aber nicht höher als 25
Kilogramm sein.
- Für Anhänger mit mehr als 750
Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht
sind zwei Unterleg-Keile erforderlich. Bringen Sie die in festen
Halterungen
am Gefährt an.
- Zuletzt brauchen Sie noch ein Fabrikschild. Es wird
über oder neben
der Fahrgestellnummer angebracht.
- Das Fabrikschild muss folgende Angaben enthalten:
Namen des Herstellers;
Typ; Fahrgestellnummer (wird von der Prüfstelle gegen
Gebühr
zugeteilt); Achslast hinten; zulässiges Gesamtgewicht.
Papiere und Gutachten
Jetzt braucht Ihr Anhänger Marke Eigenbau noch
eine offizielle
Identität. In der Regel geht es erst zur Zulassungsstelle, wo
Sie sich
einen leeren Fahrzeugbrief besorgen. Dann weiter zum TÜV
Service Center,
wo Sie den Anhänger begutachten lassen.
Am besten, Sie klären das konkrete Vorgehen und
den Termin vorab noch
mit den Experten des TÜV ab.
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